Rezepturen – individuelle Arznei


Apotheker fordern Gleichstellung
Rezepturen – individuelle Arznei

Wer bei Arzneimittel nur an Fabrikware und internationale Konzerne denkt, irrt. Noch immer stellen Apotheken jährlich über 7 Millionen Arzneimittel selbst her. Beratung und Abgabe dieser Rezepturen bekommen sie nicht vergütet.

Rezepturen – das sind Spezialanfertigungen, die Apotheker vor Ort für einen bestimmten Kunden herstellen. Oft handelt es sich dabei um Salben. Aber auch Nasensprays, Gurgellösungen, Zäpfchen, Kapseln und Augentropfen gehören zum alltäglichen Repertoire der Apotheken.

7,2 Millionen Rezepturen auf Kassenrezept

Apotheken produzieren 2015 deutschlandweit über 7,2 Millionen Rezepturen für gesetzlich versicherte Personen her. Dies geht aus einer Statistik der Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) hervor. Nicht mit einberechnet sind direkt auf Kundenwunsch angefertigte Arzneimittel, Rezepturen für Privatpersonen sowie Spezialrezepturen zur parenteralen Ernährung, zur Krebs- oder Heroinersatztherapie. Dementsprechend liegt die tatsächliche Anzahl der Rezepturen deutlich höher.

Persönlich und passgenau

„Rezepturarzneimittel sind in vielen Fällen unersetzlich,“ betont Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. „Zum Beispiel wenn ein Kind ein Medikament in einer Dosis braucht, für die es kein industriell hergestelltes Arzneimittel gibt. " Ähnliches gilt für Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut. Ihre Zusammensetzung unterscheidet sich je nach Patientenalter, Hauttyp und bestehenden Allergien. Zusätzlich spielt es eine Rolle, ob die Beschwerden akut oder chronisch auftreten. Was könnte diesen unterschiedlichen Anforderungen besser gerecht werden als ein individuell angefertigtes Arzneimittel?

Hohe Qualitätstandards

Auch qualitativ stehen Rezepturen den industriell produzierten Fertigarzneimitteln in nichts nach. Apotheken blicken auf eine jahrhundertealte Erfahrung in der Arzneimittelfertigung zurück. Jährlich überarbeite, nationale und europaweite Regelwerke bestimmen Arzneimittelherstellung und -prüfung. Interne und externe Prüfungen garantieren die Qualität.

Kostenlose Beratung und Abgabe

Nur hinsichtlich der Bezahlung sind Rezepturen den Fertigarzneimitteln unterlegen. In die Berechnung fließen lediglich Rohstoff- und Herstellungskosten ein. Beratung und Abgabe bleiben im Gegensatz zu den Fertigarzneimitteln unvergütet. „Das ist nicht nachvollziehbar, weil gerade Rezepturarzneimittel oft eine besonders intensive Beratung erfordern“, erklärt Kiefer. „Deswegen fordern wir ein, dass Rezepturen hinsichtlich des Beratungsaufwandes den Fertigarzneimitteln gleich gestellt werden.“

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

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