Ärztliche Zweitmeinung gewünscht


Persönliche Beratung bevorzugt
Ärztliche Zweitmeinung gewünscht

Die Nachfrage in der Bevölkerung nach ärztlichen Zweitmeinungverfahren ist groß. Damit das Verfahren an die Bedürfnisse der Patienten angepasst wird, gibt eine aktuelle Studie Auskunft über das Interesse der Bevölkerung.
Ärzte müssen mindestens zehn Tage vor bestimmten planbaren Eingriffen versicherte Patienten über ihr Recht informieren, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu dürfen. Dies sieht das 2015 in Kraft getretene Versorgungsstärkungsgesetz im neuen Paragraphen 27 b SGB V für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Für welche Eingriffe dies gelten soll, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest.

Zweitmeinungen zu Krebserkrankungen gewünscht
Da es bisher nur widersprüchliche Daten zur Meinung der Bevölkerung zum Zweitmeinungsverfahren gab, führten Experten des Gesundheitsmonitors von der Barmer GEK und der Bertelsmannstiftung eine Befragung durch. Bei der Umfrage wurden die Teilnehmer aufgefordert, die Krankheiten anzukreuzen, für die sie ein Zweitmeinungsverfahren wichtig fänden. Die meisten Berfragten schätzten eine zweite Meinung als relevant ein bei medikamentösen Behandlungen von Krebserkrankungen (70 Prozent), bei einer Chemotherapie (67 Prozent), einer Strahlentherapie (61 Prozent) oder bei Operationen von Knochen und Gelenken (56 Prozent).
Patienten mit Erfahrungen war Zweitmeinung hilfreich
Bisher haben jedoch nur etwa ein Viertel der Bevölkerung von der Möglichkeit eines Zweitmeinungsverfahrens Gebrauch gemacht. Anders als bei den Angaben, zu welchen Erkrankungen die Teilnehmer einen zweiten Arzt theoretisch befragen würden, hatten Zweitmeinungs-erfahrene Patienten Klärungsbedarf bei medikamentösen Behandlungen, die nicht wegen Krebs angeordnet wurden sowie bei zahnärztlichen Operationen. Operationen an Knochen und Gelenken waren der häufigste Anlass für eine weitere Meinung.

Bei knapp Dreiviertel der bereits Zweitmeinungs-erfahrenen Patienten hat der Rat eines anderen Arztes zu einer Entscheidungsänderung geführt. Dabei präferierten die Patienten eine Zweitmeinung von Fachärzten im niedergelassenen Bereich. Ein persönliches Gespräch wurde insgesamt vorgezogen vor Beratungen per Telefon oder Internet.
Autoren der Studie fordern zuzahlungsfreie Zweitmeinungen

Die Ergebnisse der Studie ist eine relevante Entscheidungsgrundlage für die gesundheitspolitische Diskussion, mit deren Hilfe das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren ausgestaltet werden soll. Damit Zweitmeinungsverfahren auch weiterhin Patienten bei wichtigen Gesundheitsfragen helfen, empfehlen die Autoren der Studie ein patientenorientiertes Angebot, dass allen sozialen Schichten offen steht. Das Angebot solle sich nicht auf planbare und häufig vorgenommene Eingriffe beschränken, im persönlichen Kontakt mit Ärzten durchgeführt werden und ohne Zuzahlungen möglich sein.

Studie Zweitmeinungsverfahren des Gesundheitsmonitors

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