Laserpointer: Gefahr fürs Auge


Bei Blendung droht Netzhautschaden
Laserpointer: Gefahr fürs Auge

Laserpointer sollten niemals auf die eigenen Augen oder die Augen anderer Menschen gerichtet werden. Denn bei Blendung auf kurzer Distanz drohen dauerhafte Schäden an der Netzhaut. Tipps zum Umgang mit Laserpointern.

Blendung auf kurze Distanz kann das Auge schädigen

Zugelassene Laserpointer mit einer Ausgangsleistung von bis zu 1 mW (Milliwatt) gelten als unbedenklich für die Augen. Doch seit einigen Jahren sind zunehmend stärkere, illegale Laserpointer auf dem Markt. Im Internet werden Geräte verschiedener Wellenlängen mit mehreren 1000 mW Leistung angepriesen, die aufgrund ihres Gefährdungspotenzials gar nicht in den allgemeinen Handel kommen dürften.

Trifft ein solcher energiereicher Laserstrahl auf kurze Distanz das Auge eines Menschen, besteht Gefahr für das Sehvermögen. „Es entsteht eine Koagulation (Gerinnung) der Netzhaut. Das betroffene Areal ist unwiederbringlich geschädigt“, erläutert Prof. Dr. Horst Helbig vom Berufsverband der Augenärzte (BVA). Bei größeren Distanzen sind hingegen keine Schäden am Auge zu erwarten. Ein verantwortungsvoller Umgang ist dennoch dringend anzuraten. Besonders für Autofahrer und Piloten kann das Blenden gefährliche Folgen haben, da sie kurzzeitig nichts sehen. Der BVA gibt folgende Ratschläge für einen sicheren Umgang mit Laserpointern.

Tipps zum Umgang mit Laserpointern

  • Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden.
  • Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen.
  • Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.
  • Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden.
  • Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen.
  • Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.

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