Keine Angst vorm Reanimieren


Mutig sein und Leben retten
Keine Angst vorm Reanimieren

Zu Hause, am Arbeitsplatz oder auf der Straße – in einem Jahr erleiden mehr als 50.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Doch viel zu wenige Laien trauen sich, eine Wiederbelebung durchzuführen. Die BZgA ermutigt, Lebensretter zu sein.

„Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Wenn sofort mit einer Herzdruckmassage begonnen wird, können sich die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen“, betont Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. „Deshalb wollen wir gemeinsam mit dem ‚Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung‘ und einer bundesweiten Kampagne zeigen: Wiederbelebung ist einfacher, als viele denken. Jeder von uns kann zum Lebensretter werden.“ Das Aktionsbündnis wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ins Leben gerufen.

Aktiv werden und reanimiern

Als Eselsbrücke hilft der Dreiklang „Prüfen – Rufen – Drücken“: Im ersten Schritt wird der Betroffene angesprochen und leicht geschüttelt. Reagiert er nicht, rufen Lebensretter die europaweit geltende Notrufnummer 112 und fordern medizinische Hilfe an. Dabei beantworten sie wichtige Fragen zum konkreten Fall. Anschließend führen die Lebensretter solange die Wiederbelebung durch, bis der Notarzt eintrifft. Die Wiederbelebung besteht ursprünglich aus der Herzdruckmassage und der Atemspende. Neueste Erkenntnisse zeigen jedoch, dass Erwachsene mit plötzlichem Herztod etwa 8 Minuten über ausreichend Sauerstoff im Blut verfügen. Deshalb wird Laien empfohlen, auf die Atemspende zu verzichten und sofort mit der Herzdruckmassage zu beginnen. Ideal ist es, wenn mindestens zwei Passanten vor Ort aktiv sind: Während der eine telefoniert, kümmert sich der andere um den Betroffenen. Nach dem Telefonat können sich beide mit der Reanimation abwechseln.

Auf der Homepage des „Nationalen Aktionsbündnisses Wiederbelebung“ erfahren Interessierte Wissenswertes zur Wiederbelebung.
Zahlen und Fakten zur Laienreanimation von der BZgA.

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