Altenpflege finanzierbar machen


Kostengefälle von West nach Ost
Altenpflege finanzierbar machen

Wie viel die stationäre Altenpflege kostet, hängt nicht zuletzt vom Wohnort ab. Im Nordosten müssen sich Senioren weniger um die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sorgen als im Südwesten.

Pflege im Westen teurer

In Deutschland gibt es deutliche regionale Unterschiede, wie viel stationäre Altenpflege kostet. Das zeigt die aktuelle Analyse der Pflegelandschaft in Deutschland im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. „Ob Pflegebedürftige durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder im Heim versorgt werden, hängt auch vom Einkommen der Pflegebedürftigen ab“, erläutert Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. In den Kreisen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten übersteigen die Pflegekosten das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen zum Teil deutlich. Hingegen ist in den ostdeutschen Bundesländern, Schleswig-Holstein und weiten Teilen Niedersachsens die durchschnittliche Kaufkraft der Senioren ausreichend, um die stationären Pflegekosten zu tragen.

Niedrige Pflegekosten zu Lasten der Altenpfleger

Ein Grund für das Gefälle zwischen Nordost und Südwest sind die Unterschiede bei der Bezahlung der Altenpflegekräfte. Die Bruttoentgelte in der Pflege lagen 2013 zwischen 1.714 Euro und 3.192 Euro im Monat. Die im Norden und Osten Deutschlands finanzierbaren Pflegekosten gehen somit zu Lasten der Fachkräfte in der Altenpflege. Sie werden hier deutlich schlechter bezahlt als im Westen und Süden, wo das Einkommen der Pflegekräfte fast doppelt so hoch ist.

Neben den Tarifpartnern, die für eine angemessene und verbindliche Bezahlung sorgen müssen, ist auch die Politik gefragt. Denn: „Noch fehlt eine Lösung, wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung so weiterentwickeln lassen, dass Altenpflegekräfte leistungsgerecht bezahlt werden, ohne die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell zu überfordern“, stellt Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung klar. Am 17. Oktober 2016 erfolgt die parlamentarische Anhörung zum dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Gesetz soll die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege unterstützen.

Quelle: Bertelsmann Stiftung

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