Cannabis auf Rezept


Was Patienten wissen sollten
Cannabis auf Rezept

Seit dem 09.03.17 können Ärzte Cannabis auf Rezept verschreiben. Verordnungsfähig sind die getrockneten Blüten, das Extrakt, Fertigarzneimittel und der Cannabis-Wirkstoff Dronabinol. Wie Patienten Cannabis sicher anwenden.

Medizinisches Cannabis wird immer auf einem gelben Betäubungsmittelrezept verordnet. Da es nach der Ausstellung nur eine Woche lang gültig ist, sollten Patienten dieses Rezept umgehend in einer Apotheke vor Ort einlösen. Für Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung fällt dabei nur die Zuzahlung an: Sie beträgt pro Arzneimittel höchstens 10 Euro.

Hinweis: Nur ausgewählte Apotheken können Cannabis-Produkte anbieten. Es empfiehlt sich deshalb für Kunden, vorab telefonisch in der Apotheke nachzufragen, ob dort Cannabis-Produkte geführt werden.

Fertigarzneimittel mit Cannabis

In Deutschland sind derzeit zwei verordnungsfähige, cannabisbasierte Fertigarzneimittel zugelassen: Sativex® bei schmerzhaften Muskelverspannungen im Rahmen einer Multiplen Sklerose und Canemes® zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen im Zusammenhang mit einer Chemotherapie. Im Einzelfall können darüber hinaus Fertigarzneimittel aus dem Ausland importiert werden. Stellt der Arzt dagegen eine Verordnung über den Cannabis-Wirkstoff Dronabinol aus, wird in der Apotheke vor Ort ein sogenanntes „Rezepturarzneimittel“ individuell für den Patienten angefertigt. Jede wohnortnahe Apotheke in Deutschland ist dazu berechtigt, Rezepturarzneimittel mit Cannabis herzustellen.

Cannabisblüten exakt dosieren

Neben Fertigarzneimitteln und Dronabinol kann der Arzt auch Cannabisextrakt oder getrocknete Cannabisblüten verschreiben. Der Extrakt ist auf einen bestimmten Wirkstoffgehalt dosiert und wird in der Apotheke zu Kapseln oder Tropflösungen verarbeitet, die der Patient nach ärztlicher Anweisung einnimmt. In den Blüten variiert der Wirkstoffgehalt hingegen je nach Sorte. Um die pharmazeutische Qualität der Blüten dennoch zu gewährleisten, wird ihr Anbau staatlich kontrolliert. Anschließend werden die Blüten in der Apotheke gemahlen und dem Patienten als Pulver ausgehändigt – zusammen mit einem kleinen Dosierlöffel. Dieser ermöglicht das exakte Abmessen des Pulvers. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, rät beim Abmessen zu Genauigkeit: „Das Abmessen von Cannabisblüten ‚nach Gefühl‘ ist für eine medizinische Anwendung nicht zu verantworten, denn das führt zwangsläufig zu Über- oder Unterdosierungen.“

Sichere Anwendung: Inhalieren statt Rauchen

Cannabisblüten können vom Patienten inhaliert oder nach einer wässrigen Abkochung als „Tee“ getrunken werden. Kiefer weist darauf hin: „Das Rauchen von Cannabis zusammen mit Tabak als ‚Joint‘, die Teezubereitung mit fetthaltigen Flüssigkeiten, wie Sahne, oder das Einbacken in Kekse sind für medizinische Zwecke völlig ungeeignet.“ Denn die Dosis und Zusammensetzung würde dabei zu starken Schwankungen unterliegen. Sicher und einfach in der Anwendung sind hingegen elektrische Verdampfer aus der Apotheke. Sie erhitzen die Cannabisblüten unter exakt definierten Bedingungen. Der Patient kann dann den Dampf nach und nach inhalieren.

Weitere Informationen zu Cannabis als Medizin finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Quellen: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände und BfArM

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